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Einfamilienhaus Aktiv

Lage
Staufer Straße 5, 67304 Eisenberg
Verkehrswert
265.000 €
Termin
Mittwoch, 18. November 2026, 09:00 Uhr
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Gericht
Rockenhausen · Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
0002 K 0057/2025
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Grundbuch
Eisenberg Bl. 1453

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 4 Eisenberg 34/3 Hof- und Gebäudefläche Staufer Straße 5 260 1453 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gem. Gutachten handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einer ehemaligen Hofstelle, bestehend aus einem zweigeschossigen teilunterkellerten Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss nebst Anbau und einem eingeschossigen unterkellerten Hinterhaus (ehemalige Scheune). Wohnfläche insgesamt ca. 170 m². Beschlagnahme: 10.12.2025 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Verkehrswert: Hälfteanteil je: 265.000,00 € 132.500,00 € Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

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Verlauf

  • 31.07.2026, 00:00 — Neu aufgenommen